Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Meine Kompetenz: Arbeitsrecht

Durch meine längjährige Tätigkeit und Spezialisierung im Arbeitsrecht habe ich ein umfassendes Wissen in allen Bereichen des Arbeitsrechts erworben. Meine Kompetenz: Arbeitsrecht!

Dieses Wissen ist schon an dem Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erkennen. Bei einem Fachanwalt handelt es sich nämlich um eine erlaubnispflichtige Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der nachweislich besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat (§ 43c BRAO). In meinem Fall ist es eben das Arbeitsrecht. Dieses Wissen wird fortlaufend aktualisiert und erweitert. Im der Fachanwaltsordnung heisst es in § 15 Abs. 1:

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus. Bei dozierender Teilnahme ist die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.

§ 15 Abs. 1 FAO

Schlagwortartig und ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit lässt sich das Arbeitsrecht so darstellen:


  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutzrecht
  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht – AÜG (Zeitarbeit, Leiharbeit)
  • Aufhebungsverträge
  • außerordentliche Kündigung
  • Auszubildende
  • Befristung (TzBfG)
  • Beschlussverfahren 
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    (BEM, § 167 Abs. 2 SGB IX)
  • Betriebsrat (BetrVG)
  • Betriebsübergang (§ 613a BGB) und Umstrukturierung
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Direktionsrecht bzw. Weisungsrecht, § 106 GewO
  • Einigungsstelle, § 76 BetrVG
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Elternzeit (BEEG)
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit (EFZG)
  • fristlose Kündigung
  • Fürsorgepflicht
  • Gesamtbetriebsrat
  • Individualarbeitsrecht
  • Interessenausgleich und Sozialplan (§§ 111, 112, 112a BetrVG)
  • kollektives Arbeitsrecht
  • Konzernbetriebsrat
  • Kündigung (verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung)
  • Kündigungsschutz (KSchG)
  • Kündigungsfristen
  • Leitende Angestellte
  • Massenentlassung, § 17 KSchG
  • Mitbestimmung
  • Mutterschutzrecht (MuSchG)
  • Nachteilsausgleich, § 113 BetrVG
  • Sportarbeitsrecht
  • Sprecherausschuss
  • Urlaubsrecht (BUrlG)
  • Tarifvertragsrecht (TVG)
  • Teilzeitrecht (TzBfG)
  • Urteilsverfahren
  • Variable Vergütungssysteme
  • Vergütung
  • Versetzung
  • Vorstand und Geschäftsführer
  • Wirtschaftsausschuss
  • Zeugnis

Seit 2003 schule ich zudem als Fachreferent und Dozent zu allen arbeitsrechtlichen Themenkreisen. Dabei vermittele ich das arbeitsrechtliche Wissen zur Bewältigung innerbetrieblicher Konflikte zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. In diesem Zusammenhang arbeite ich ebenso als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG und vertrete die Interessen meiner Mandanten in Einigungsstellen.


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