Welche Kosten
fallen an?
Von Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Ja, auch der Anwalt kostet Geld
Auch die anwaltliche Tätigkeit ist mit Kosten verbunden. Welche Kosten im Arbeitsrecht wann anfallen, ist hier an dieser Stelle allgemein allerdings nicht so einfach darzustellen. Deswegen bin ich als Rechtsanwalt auch verpflichtet, meine Mandanten im konkreten Einzelfall zu Beginn des Mandats umfassend über entstehenden Kosten aufzuklären.
Wichtig: die kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenfrei. Dort werden Sie von mir über Ihre arbeitsrechtliche Situation und Erfolgsaussichten aufgeklärt. Erst mit dem Beginn des Mandats sind Kosten verbunden.
Der allgemeine Grundsatz aus dem Zivilprozess „Wer verliert, der zahlt“, gilt in dieser Absolutheit nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Jedenfalls bis zum rechtskräftigen Abschluss der ersten Instanz trägt der Auftraggeber des Anwalts grundsätzlich dessen Kosten selbst – auch für den Fall des Obsiegens. § 12a ArbGG sagt dazu:
In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes.
Möglicherweise sind Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung? Dann müsste geprüft werden, ob diese für die Kosten aufkommt. In den meisten Fällen verbleibt es dann lediglich bei einer relativ geringen Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.
Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses des Rechtssuchenden eine Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln nicht zulassen, dann sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe vor.
Für den außergerichtlichen Bereich sieht der Gesetzgeber für eine vergleichbare Situation die Beratungshilfe vor. Auch hier verweise ich auf die allgemein zugänglichen Informationen des zentralen Justizportals des Bundes und der Länder www.justiz.de.
Wenn Sie Fragen zu den Kosten haben, bevor es zu unserem ersten Beratungsgespräch kommt, dann kläre ich Sie gern vorab umfänglich auf. Zögern Sie nicht und fragen mich!
In 4 Schritten zur Lösung
Ihres Konflikts im Arbeitsrecht
Schritt 1: Kostenlose Ersteinschätzung einholen
Sie sind sich unsicher, ob ihr Sachverhalt eine anwaltliche Beratung benötigt? Holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung ein. Sie erhalten zeitnah unsere Rückmeldung.
Schritt 2: Erstberatung vor Ort, per Telefon oder Videokonferenz
Nach einer positiven Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob die Erstberatung folgt. In einem ausführlichen Gespräch legen wir Ihnen die Rechtslage dar und klären transparent über weitere Kosten auf.
Schritt 3: Ihr Mandat wird übernommen
Nach Übernahme Ihres Mandats werden alle nötigen Schritte eingeleitet, um Ihr Recht durchzusetzen. Thomas Klaes ist dabei jederzeit für Sie erreichbar.
Schritt 4: Sie werden vor Gericht vertreten
Kommt es zum Prozess, wird Ihr Recht, wenn nötig, in allen 3. Instanzen vertreten: vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Schritt 1: Kostenlose Ersteinschätzung einholen
Sie sind sich unsicher, ob ihr Sachverhalt eine anwaltliche Beratung benötigt? Holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung ein. Sie Erhalten zeitnah unsere Rückmeldung.
Schritt 2: Erstberatung vor Ort, per Telefon oder Videokonferenz
Nach einer positiven Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob die Erstberatung folgt. In einem ausführlichen Gespräch legen wir Ihnen die Rechtslage dar und klären transparent über weitere Kosten auf.. Sie Erhalten zeitnah unsere Rückmeldung.
Schritt 3: Ihr Mandat wird übernommen
Nach Übernahme Ihres Mandats werden alle nötigen Schritte eingeleitet, um Ihr Recht durchzusetzen. Thomas Klaes ist dabei jederzeit für Sie erreichbar.
Schritt 4: Sie werden vor Gericht vertreten
Kommt es zum Prozess, wird Ihr Recht wenn nötig in allen 3. Instanzen vertreten: Vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Warum Thomas Klaes
eine gute Wahl ist
Menschliche Nähe
Schnelle Kommunikation
Fachliche Expertise
Klarheit über Rechtslage
Emotionale Entlastung
Sympathische Beratung
Über die Kanzlei Klaes
Das Arbeitsrecht begleitet Thomas Klaes seit über 30 Jahren.
Geboren 1969 in Wesseling bei Köln, absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften im Wahlfach Arbeitsrecht zwischen 1990 - 1995 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn.
Seit 1998 ist Thomas Klaes zugelassener Rechtsanwalt.
Seine Mandanten betreut er in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Hierunter fallen unter anderem die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.
Darüber hinaus ist er Berater seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht und Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.
Im kollektiven Arbeitsrecht tritt Thomas Klaes als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf.
In dieser Funktion erstellt er juristische Gutachten, die von seinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden.
Unser Standort: Köln
Die Kanzlei hat ihren Sitz im Kölner Agnesviertel in der Merlostraße 2 vis-á-vis zum Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz.
Sie liegt etwas außerhalb der eigentlichen Innenstadt, etwa zwischen Dom und Zoo, gut 200 Meter Luftlinie zum Rhein.
Eine Querstraße weiter befindet sich das Landesarbeitsgericht Köln in der Blumenthalstraße.
In dieses Gebäude ist im November 2015 auch das Arbeitsgericht Köln eingezogen. Der Kanzleisitz ist also in unmittelbarer Nähe der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung in Köln.
Sie haben noch Fragen?
Typische Situationen, in denen die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ratsam ist:
Kündigung, Versetzung, Abmahnung, Befristung, Abfindung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Urlaub, Krankheit, Arbeitszeugnis, Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeit.
Als Rechtsanwalt bin ich dazu verpflichtet, Sie im konkreten Einzelfall umfassend über anstehende Kosten aufzuklären. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall definitiv.
Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, kommt diese für die Kosten in vielen Fällen auf. Es verbleibt lediglich eine relativ geringe Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt, prüfen wir für Sie kostenlos.
Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr. E-Mails werden unter Umständen auch außerhalb der Öffnungszeiten gelesen.
Haben Sie beispielsweise eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten ist die Kündigung rechtskräftig.
Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres konkreten Falls.