Was ist das
Arbeitsrecht?
Von Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Was versteht man
unter Arbeitsrecht?
Unter dem Begriff Arbeitsrecht ist u.a. die Gesamtheit aller Regelungen zu verstehen, welche die Rechte und Pflichten von Arbeitsvertragsparteien regeln.
Aber auch das Miteinander von Tarifvertragsparteien oder Betriebsparteien ist im Arbeitsrecht geregelt. Aufgrund des besonderen Umstandes, dass der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber abhängige Arbeit leistet, versteht sich das Arbeitsrecht aber auch im besonderen Maße als Arbeitnehmerschutzrecht.
Das Arbeitsrecht ist das Sonderzivilrecht der Arbeitnehmer.
Was wird geschützt?
Der Schutzgedanke zielt insbesondere in drei Richtungen:
Schutz vor unvorhergesehenem Verlust des Arbeitsplatzes (insbesondere durch die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes).
Schutz für gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. durch das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsplatzschutzgesetz oder auch das Arbeitssicherheitsgesetz).
Schutz vor Ungleichbehandlung (z.B. durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz).
Ein Dschungel von Regelungen
Obwohl das Arbeitsrecht eine derartig wichtige und überragende Bedeutung im Leben der meisten Menschen hat, gibt es keine einheitliche Regelung.
Es existiert kein Arbeitsvertragsgesetzbuch, wie es im Bereich des Zivilrechts durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) der Fall ist.
Vielmehr ist das Arbeitsrecht gekennzeichnet durch eine Vielzahl von einzelnen Regelungen und Gesetzen. Zwar ist der Gesetzgeber seit etlichen Jahrzehnten bemüht, diesen Umstand zu korrigieren. Entsprechende politische Mehrheiten konnten sich jedoch noch nicht finden.
Das Arbeitsrecht ist zudem geprägt durch eine umfassende Rechtsprechung.
Im Arbeitsrecht finden sich nämlich immer wieder unbestimmte Rechtsbegriffe, die im Streitfall durch das Gericht ausgelegt werden müssen.
Ein gutes Beispiel hierfür ist der Begriff des „wichtigen Grundes“, der eine Vertragspartei nach § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.§ 626 Abs. 1 BGB
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Schritt 2: Erstberatung vor Ort, per Telefon oder Videokonferenz
Nach einer positiven Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob die Erstberatung folgt. In einem ausführlichen Gespräch legen wir Ihnen die Rechtslage dar und klären transparent über weitere Kosten auf.
Schritt 3: Ihr Mandat wird übernommen
Nach Übernahme Ihres Mandats werden alle nötigen Schritte eingeleitet, um Ihr Recht durchzusetzen. Thomas Klaes ist dabei jederzeit für Sie erreichbar.
Schritt 4: Sie werden vor Gericht vertreten
Kommt es zum Prozess, wird Ihr Recht, wenn nötig, in allen 3. Instanzen vertreten: vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
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Über die Kanzlei Klaes
Das Arbeitsrecht begleitet Thomas Klaes seit über 30 Jahren.
Geboren 1969 in Wesseling bei Köln, absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften im Wahlfach Arbeitsrecht zwischen 1990 - 1995 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn.
Seit 1998 ist Thomas Klaes zugelassener Rechtsanwalt.
Seine Mandanten betreut er in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Hierunter fallen unter anderem die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.
Darüber hinaus ist er Berater seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht und Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.
Im kollektiven Arbeitsrecht tritt Thomas Klaes als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf.
In dieser Funktion erstellt er juristische Gutachten, die von seinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden.
Unser Standort: Köln
Die Kanzlei hat ihren Sitz im Kölner Agnesviertel in der Merlostraße 2 vis-á-vis zum Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz.
Sie liegt etwas außerhalb der eigentlichen Innenstadt, etwa zwischen Dom und Zoo, gut 200 Meter Luftlinie zum Rhein.
Eine Querstraße weiter befindet sich das Landesarbeitsgericht Köln in der Blumenthalstraße.
In dieses Gebäude ist im November 2015 auch das Arbeitsgericht Köln eingezogen. Der Kanzleisitz ist also in unmittelbarer Nähe der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung in Köln.
Sie haben noch Fragen?
Typische Situationen, in denen die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ratsam ist:
Kündigung, Versetzung, Abmahnung, Befristung, Abfindung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Urlaub, Krankheit, Arbeitszeugnis, Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeit.
Als Rechtsanwalt bin ich dazu verpflichtet, Sie im konkreten Einzelfall umfassend über anstehende Kosten aufzuklären. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall definitiv.
Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, kommt diese für die Kosten in vielen Fällen auf. Es verbleibt lediglich eine relativ geringe Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt, prüfen wir für Sie kostenlos.
Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr. E-Mails werden unter Umständen auch außerhalb der Öffnungszeiten gelesen.
Haben Sie beispielsweise eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten ist die Kündigung rechtskräftig.
Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres konkreten Falls.