Befristungsende Ihre
Arbeitsvertrags?
Von Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Befristungen im Arbeitsrecht
Der unbefristete Vertrag ist die Regel. Ausnahmsweise können Arbeitsverträge aber auch befristet werden. Dies geht allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Ob eine Befristung wirksam ist, prüft das Arbeitsgericht im Rahmen einer Befristungskontrollklage / Entfristungsklage.
Kann ich was gegen die Befristung
meines Arbeitsvertrags tun?
Die Klage auf Feststellung, dass eine Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeit, mit der sich ein Arbeitnehmer wehren kann.
Nur durch die gerichtliche Überprüfung der Befristungsabrede durch das Arbeitsgericht kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit geltend machen. Das Klageziel ist damit klar: Das Gericht soll ein unbefristetes Arbeitsverhältnis feststellen. Eine außergerichtliche Möglichkeit, die Befristung anzugreifen, besteht nicht.
Nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses läuft eine kurze Frist von 3 Wochen, innerhalb derer die Klageschrift beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.
Eine versäumte Frist lässt sich nur ausnahmsweise heilen!
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. (…)
Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei. Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab. Um das erste Beratungsgespräch möglichst effektiv zu führen, bringen Sie bitte alle aussagekräftigen Arbeitsvertragsunterlagen mit.
Hierzu gehören insbesondere:
• der Arbeitsvertrag etwaige Änderungsvereinbarungen
• die vergangenen zwei bis drei Verdienstabrechnungen
• sonstige Korrespondenz
Des Weiteren wichtig: Findet ein Tarifvertrag Anwendung?
Wie jedes gerichtliche Verfahren kommen auch bei diesem Klageverfahren Kosten auf Sie zu. Über die Höhe der Kosten informiere ich Sie selbstverständlich im ersten Gespräch. Möglicherweise haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann prüfen wir die Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung.
Sollten Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln erschweren, dann besteht ggf. die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Von besonderem Interesse ist auch die voraussichtliche Prozessdauer sowie taktische und strategische Überlegungen. Über all diese Themen werde ich Sie umfassend beraten.
Kündigung erhalten?
Nach Zugang einer Kündigung läuft eine kurze Frist von 3 Wochen, innerhalb derer die Klageschrift beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung wirksam.
Mehr über die Kündigungsschutzklage erfarenAnspruch auf Abfindung?
Es ist ein Irrtum, dass Arbeitnehmer im Fall der Kündigung automatisch einen Anspruch auf Abfindung haben. Durch einen Vergleich kann es dennoch zu einer Abfindung kommen.
Mehr über interessengerechte Abfindungen erfahrenIn 4 Schritten zur Lösung
Ihres Konflikts im Arbeitsrecht
Schritt 1: Kostenlose Ersteinschätzung einholen
Sie sind sich unsicher, ob ihr Sachverhalt eine anwaltliche Beratung benötigt? Holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung ein. Sie erhalten zeitnah unsere Rückmeldung.
Schritt 2: Erstberatung vor Ort, per Telefon oder Videokonferenz
Nach einer positiven Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob die Erstberatung folgt. In einem ausführlichen Gespräch legen wir Ihnen die Rechtslage dar und klären transparent über weitere Kosten auf.
Schritt 3: Ihr Mandat wird übernommen
Nach Übernahme Ihres Mandats werden alle nötigen Schritte eingeleitet, um Ihr Recht durchzusetzen. Thomas Klaes ist dabei jederzeit für Sie erreichbar.
Schritt 4: Sie werden vor Gericht vertreten
Kommt es zum Prozess, wird Ihr Recht, wenn nötig, in allen 3. Instanzen vertreten: vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
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Schritt 3: Ihr Mandat wird übernommen
Nach Übernahme Ihres Mandats werden alle nötigen Schritte eingeleitet, um Ihr Recht durchzusetzen. Thomas Klaes ist dabei jederzeit für Sie erreichbar.
Schritt 4: Sie werden vor Gericht vertreten
Kommt es zum Prozess, wird Ihr Recht wenn nötig in allen 3. Instanzen vertreten: Vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Warum Thomas Klaes
eine gute Wahl ist
Menschliche Nähe
Schnelle Kommunikation
Fachliche Expertise
Klarheit über Rechtslage
Emotionale Entlastung
Sympathische Beratung
Über die Kanzlei Klaes
Das Arbeitsrecht begleitet Thomas Klaes seit über 30 Jahren.
Geboren 1969 in Wesseling bei Köln, absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften im Wahlfach Arbeitsrecht zwischen 1990 - 1995 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn.
Seit 1998 ist Thomas Klaes zugelassener Rechtsanwalt.
Seine Mandanten betreut er in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Hierunter fallen unter anderem die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.
Darüber hinaus ist er Berater seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht und Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.
Im kollektiven Arbeitsrecht tritt Thomas Klaes als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf.
In dieser Funktion erstellt er juristische Gutachten, die von seinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden.
Unser Standort: Köln
Die Kanzlei hat ihren Sitz im Kölner Agnesviertel in der Merlostraße 2 vis-á-vis zum Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz.
Sie liegt etwas außerhalb der eigentlichen Innenstadt, etwa zwischen Dom und Zoo, gut 200 Meter Luftlinie zum Rhein.
Eine Querstraße weiter befindet sich das Landesarbeitsgericht Köln in der Blumenthalstraße.
In dieses Gebäude ist im November 2015 auch das Arbeitsgericht Köln eingezogen. Der Kanzleisitz ist also in unmittelbarer Nähe der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung in Köln.
Sie haben noch Fragen?
Typische Situationen, in denen die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ratsam ist:
Kündigung, Versetzung, Abmahnung, Befristung, Abfindung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Urlaub, Krankheit, Arbeitszeugnis, Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeit.
Als Rechtsanwalt bin ich dazu verpflichtet, Sie im konkreten Einzelfall umfassend über anstehende Kosten aufzuklären. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall definitiv.
Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, kommt diese für die Kosten in vielen Fällen auf. Es verbleibt lediglich eine relativ geringe Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt, prüfen wir für Sie kostenlos.
Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr. E-Mails werden unter Umständen auch außerhalb der Öffnungszeiten gelesen.
Haben Sie beispielsweise eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten ist die Kündigung rechtskräftig.
Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres konkreten Falls.