Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Kündigungsschutzklage – ist das denn nötig?

Kündigung vom Arbeitgeber – was muss ich tun?

Die Kündigungsschutzklage ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, mit der sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wehren kann. Wenn Sie sich also fragen: Kündigung vom Arbeitgeber – was muss ich tun?, muss die Antwort lauten: Klagen beim Arbeitsgericht. Denn nur durch die gerichtliche Überprüfung der Kündigung durch das  Arbeitsgericht kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen. Eine außergerichtliche Möglichkeit, die Kündigung anzugreifen, besteht nicht.

Achtung: Nach Zugang einer Kündigung läuft eine kurze Frist von 3 Wochen,
innerhalb
derer die Klageschrift beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.
Eine versäumte Frist lässt sich nur ausnahmsweise heilen!
 

Wird diese Frist nicht eingehalten, so gilt die Kündigung als rechtswirksam, selbst wenn objektiv kein Kündigungsgrund vorgelegen hat. Also muss schnell gehandelt werden.


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Muss ich wirklich klagen?

Wenn Sie eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten haben, können Sie sich dagegen nur wehren, wenn innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird (§ 4 S. 1 KSchG). Eine Widerspruch reicht nicht aus.

Kann eine Kündigung zurückgenommen werden?

Auch wenn der Arbeitgeber nach einer Kündigung sagt, dass er diese zurücknimmt, ist mehr als Vorsicht geboten. Denn die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Dieses einseitige Rechtsgeschäft wird wirksam mit Zugang. Eine Rücknahme ist rechtstechnisch deshalb nicht möglich. In der Rücknahmeerklärung der Kündigung erkennt die Rechtsprechung zwar das Angebot des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis unverändert fortsetzen zu wollen. Ist dies aber nicht schriftlich fixiert und hält sich der Arbeitgeber nicht an sein Versprechen, bestehen erhebliche Beweisschwierigkeiten.

Hat meine Klage Aussicht auf Erfolg?

Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, erläutere ich Ihnen im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei.  Ei solches Gespräch können wir auch im Wege einer Videokonferenz durchführen. Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab. So ist zu prüfen, ob Sie als Arbeitnehmer allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz haben. Möglicherweise genießen Sie aber auch besonderen Kündigungsschutz, z. B. weil Sie werdende Mutter, oder schwerbehindert, oder in Elternzeit usw. sind. Die Prüfung der Kündigungsfrist ist ebenso relevant wie eine etwaige Anhörung des im Betrieb gewählten Betriebsrats. Auch formelle Fehler können zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen.

Was für Informationen braucht mein Anwalt?

Um das erste Beratungsgespräch möglichst effektiv führen zu können, bringen Sie deshalb alle aussagekräftigen Arbeitsvertragsunterlagen mit. Hierzu gehören insbesondere:

  • der Arbeitsvertrag
  • etwaige Änderungsvereinbarungen
  • die vergangenen drei Verdienstabrechnungen
  • ggfl. erhaltene Abmahnungen
  • das Kündigungsschreiben
  • sonstige Korrespondenz

Des Weiteren wichtig: Findet ein Tarifvertrag Anwendung? Gibt es einen Betriebsrat?

Was kostet mich der Prozess?

Wie jedes gerichtliche Verfahren kommen auch beim Kündigungsschutzverfahren Kosten auf Sie zu. Über die Höhe der Kosten informiere ich Sie selbstverständlich im ersten Gespräch. Möglicherweise haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann prüfen wir die Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung. Sollten Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln erschweren, dann besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Bekomme ich eine Abfindung?

Von besonderem Interesse für Sie ist natürlich auch die voraussichtliche Prozessdauer sowie taktische und strategische Überlegungen. Die meisten Verfahren bei Gericht enden durch einen Abfindungsvergleich. Durch meine über 20-jährige Tätigkeit in arbeitsgerichtlichen Verfahren verfüge ich über umfangreiche und fundierte Erfahrungen auf diesem Gebiet. Weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier.

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