Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Kosten

Ja, auch der Anwalt kostet Geld

Auch die anwaltliche Tätigkeit ist mit Kosten verbunden. Welche Kosten im Arbeitsrecht wann anfallen, ist hier an dieser Stelle allgemein allerdings nicht so einfach darzustellen. Deswegen bin ich als Rechtsanwalt auch verpflichtet, meine Mandanten im konkreten Einzelfall zu Beginn des Mandats umfassend über entstehenden Kosten aufzuklären.

Der allgemeine Grundsatz aus dem Zivilprozess „Wer verliert, der zahlt“, gilt in dieser Absolutheit nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Jedenfalls bis zum rechtskräftigen Abschluss der ersten Instanz trägt der Auftraggeber des Anwalts grundsätzlich dessen Kosten selbst – auch für den Fall des Obsiegens. § 12a ArbGG sagt dazu:

In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes.

Möglicherweise sind Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung? Dann müsste geprüft werden, ob diese für die Kosten aufkommt. In den meisten Fällen verbleibt es dann lediglich bei einer relativ geringen Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.

Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses des Rechtssuchenden eine Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln nicht zulassen, dann sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe vor. Weitere gut verständliche Informationen hierzu finden Sie hier.

Für den außergerichtlichen Bereich sieht der Gesetzgeber für eine vergleichbare Situation die Beratungshilfe vor. Auch hier verweise ich auf die allgemein zugänglichen Informationen des zentralen Justizportals des Bundes und der Länder www.justiz.de.


Sie möchten gern einen Termin vereinbaren? Dies geht ganz leicht hier.


Wenn Sie Fragen zu den Kosten haben, bevor es zu unserem ersten Beratungsgespräch kommt, dann kläre ich Sie gern vorab umfänglich auf. Zögern Sie nicht und fragen mich!

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