Der unbefristete Vertrag ist die Regel. Ausnahmsweise können Arbeitsverträge aber auch befristet werden. Dies geht allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Ob eine Befristung wirksam ist, prüft das Arbeitsgericht im Rahmen einer Befristungskontrollklage / Entfristungsklage.
Kann ich was gegen die Befristung meines Arbeitsvertrags tun?
Die Klage auf Feststellung, dass eine Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeit, mit der sich ein Arbeitnehmer wehren kann. Nur durch die gerichtliche Überprüfung der Befristungsabrede durch das Arbeitsgericht kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit geltend machen. Das Klageziel ist damit klar: Das Gericht soll ein unbefristetes Arbeitsverhältnis feststellen. Eine außergerichtliche Möglichkeit, die Befristung anzugreifen, besteht nicht.
Achtung: Nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses läuft eine kurze Frist von 3 Wochen,
innerhalb derer die Klageschrift beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.
Eine versäumte Frist lässt sich nur ausnahmsweise heilen!
§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. (…)
Sie möchten gern einen Termin vereinbaren? Dies geht ganz leicht hier.
Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei. Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab. Um das erste Beratungsgespräch möglichst effektiv zu führen, bringen Sie bitte alle aussagekräftigen Arbeitsvertragsunterlagen mit. Hierzu gehören insbesondere:
- der Arbeitsvertrag
- etwaige Änderungsvereinbarungen
- die vergangenen zwei bis drei Verdienstabrechnungen
- sonstige Korrespondenz
Des Weiteren wichtig: Findet ein Tarifvertrag Anwendung?
Wie jedes gerichtliche Verfahren kommen auch bei diesem Klageverfahren Kosten auf Sie zu. Über die Höhe der Kosten informiere ich Sie selbstverständlich im ersten Gespräch. Möglicherweise haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann prüfen wir die Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung. Sollten Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rechtsverfolgung aus eigenen Mitternacht erschweren, dann besteht ggf. die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Von besonderem Interesse ist auch die voraussichtliche Prozessdauer sowie taktische und strategische Überlegungen. Über all diese Themen werde ich Sie umfassend beraten.