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Terminvorschau BAG – Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
20.02.2014
von RA Thomas Klaes

Am 18.03.2014 wird der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts voraussichtlich zwei wichtige Entscheidungen aus dem Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten treffen. Zum einen geht es um die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übertragung von Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – BAG, Az.: 1 ABR 73/12) zum andern um die Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung – Einstellung einer „freiwilligen Leistung“ mit besonderer Zweckbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG – BAG, Az.: 1 ABR 75/12).

Für die betriebliche Praxis zwei immer wieder brandaktuelle Themen.

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