Praktiker-Baumarktkette insolvent
Dass „billig“ nicht immer funktioniert, verdeutlicht das Beispiel der Praktiker Baumarktkette. Der Vorfall erinnert an Schlecker. Was letztlich genau die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des in Hamburg sitzenden Unternehmens verursacht hat, muss abgewartet werden. Der Raum für Spekulationen ist groß. Fehlgesteuerte Rabattaktionen werden jedoch als eine Ursache immer wieder genannt. Die Branche insgesamt leidet zudem unter der langen Kälteperiode.
Fest steht aber, dass durch die Insolvenz gut 20.000 Mitarbeiter betroffen sind. Es ist damit zu rechnen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten durch Kündigung ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Spätestens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürften Massenentlassungspläne greifbar werden, die spätestens dann ein Handeln der Arbeitnehmer und Betriebsräte der jeweiligen Baumärkte notwendig machen.
Arbeitsrechtliche Besonderheiten des Insolvenzrechts rücken dann in den Vordergrund, die ansonsten nur von der Fachöffentlichkeit wahrgenommen werden. Die Arbeitsgerichte werden hierzu in den nächsten Monaten ihre Entscheidungen treffen. Fragen des Kündigungsschutzrechts sind dabei ebenso zentral, wie Arbeitnehmeransprüche in der Insolvenz. Letztere können zum Beispiel Ansprüche auf Vergütung, auf Geld- oder Naturalleistungen sein; ebenso Schadensersatzansprüche oder die Frage, wer ein Zeugnis zu erstellen hat.
Was am Ende von Praktiker übrig bleibt, ist schwerlich zu prognostizieren. Möglicherweise bleibt mehr als der Satz in Erinnerung: 20% auf alles – außer Tiernahrung.