Normalisierung des Kanzleibetriebs
Nachdem die Arbeitsgerichte ihren Sitzungsbetrieb unter Beachtung des Infektionsschutzes wieder hochfahren haben, empfangen auch wir unsere Mandanten wieder persönlich. Auch bei uns gelten folgende Verhaltensregeln, um deren Beachtung wir im Interesse der Gesundheit aller Beteiligten (unserer Mitarbeiterinnen, Mandantinnen und Mandanten sowie Kolleginnen und Kollegen) ausdrücklich bitten:
1. Erscheinen Sie zum Termin bitte pünktlich, d.h. nicht zu früh, sondern zur Terminszeit, um hier unnötigen Kontakt mit anderen zu vermeiden.
2. Sofern Sie verdächtige Symptome zeigen – z.B. Fieber, Husten, Geschmacks- und Geruchtsverlust u.a. – sagen Sie in jedem Fall den Termin ab! Ihr Anliegen werden wir gern virtuell mit den Mitteln der digitalen Technik kommunizieren und bearbeiten.
3. Sinngemäß dasselbe gilt für den Fall, dass Sie in den vergangenen 14 Tagen mit einer positiv auf COVID 19 getesteten Person Kontakt hatten oder innerhalb der vergangenen 14 Tage aus dem Ausland eingereist sind.
4. Nutzen Sie die in der Kanzlei zur Verfügung gestellten Desinfektionsmöglichkeiten.
5. Beachten Sie die Hustenentikette.
6. Unterlagen stellen Sie idealerweise vorab per Mail zur Verfügung.
Sollten Sie im Vorfeld eines Termins Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Wir bedanken uns im Voraus sehr für Ihr Verständnis! In dieser besonderen Zeit ist die Beachtung der Verhaltensregeln aus unserer Sicht unbedingter Ausdruck von Solidarität und Rücksichtsnahme.
Bleiben Sie gesund, kommen Sie gut durch die Zeit und passen Sie auf sich auf!