Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Rechtsquellen Im Arbeitsrecht

Es besteht kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, in dem die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien oder Betriebsparteien einfach nachgelesen werden könnten. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Rechtsquellen im Arbeitsrecht, denen die entsprechenden Regelungen entnommen werden müssen.

In erster Linie wird der Arbeitnehmer in seinen Arbeitsvertrag hineinschauen, wenn er Fragen zu Rechten und Pflichten hat. Als weitere Rechtsquellen kommen aber auch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge in Betracht, welche auf der arbeitsrechtlichen Kollektivebene Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern begründen können. Darüber hinaus finden Gesetze und Verordnungen Anwendung ebenso wie das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Zudem spielt zunehmend das EU-Recht eine bestimmende Rolle im deutschen Arbeitsrecht.

Im Einzelfall muss auch immer geklärt werden, ob ggfl. aus dem Weisungssrecht des Arbeitgebers eine konkrete Pflicht des Arbeitnehmers herrührt. Als weitere Anspruchsgrundlagen außerhalb dieser Rechtsquellen hat die Rechtsprechung weitere Anspruchsgrundlagen entwickelt, welche auch vielen Nichtjuristen geläufig sind. Herauszuheben sind hier die Ansprüche aus so genannter betrieblicher Übung als auch aus arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung.

Möglicherweise sind auch Rechte und Pflichten in mehren Rechtsquellen geregelt. Dann müssen solche Konkurrenzen juristisch gelöst werden. Möglicherweise kommt hierbei dem Arbeitnehmer das sogenannte Günstigkeitsprinzip zugute. Aber eben nur möglicherweise – denn das Günstigkeitsprinzip greift nicht immer zu Gunsten des Arbeitnehmers.

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