Der gesamte Bereich des Arbeitsrechtes lässt sich zweiteilen: Nämlich in individuelles und kollektives Arbeitsrecht.
Individualarbeitsrecht
Wie aus dem Begriff bereits zu erkennen, umfasst das individuelle Arbeitsrecht sämtliche Regelungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. Hier stehen also die Protagonisten, also die Individuen des Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Die wichtigsten Gesetze sind z.B. das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Mutterschutzgesetz (MuSchG) und viele mehr.
Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht hingegen beinhaltet sämtliche Regelungen, welche die Rechte und Pflichten zum Beispiel der Betriebsparteien Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Tarifvertragsparteien regelt, also der Sozialpartner zueinander. Hier sind in erster Linie auf der betrieblichen Ebene das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit der Wahlordnung (WahlO) und das Sprecherausschussgesetz und auf der Ebene der Tarifvertragsparteien das Tarifvertragsgesetz (TVG) zu nennen.