Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Arbeitsrecht

Kaum eine andere Rechtsmaterie wie das Arbeitsrecht berührt die Interessen so vieler Menschen. Bei einer Zahl von über 45 Millionen Arbeitsverhältnissen ist der Bedarf an rechtssicheren Regelungen für den Arbeitsalltag offensichtlich. Vom Geltungsbereich des Arbeitsrechts werden die meisten Menschen in unserem Lande umfasst. Sei es als Arbeitgeber oder aber als Arbeitnehmer und natürlich auch im Ausbildungsverhältnis. Früher oder später kommt also jeder in Kontakt mit diesem Rechtsbereich.

Menschen erzielen durch ihre Arbeitsleistung ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage. Daher ist das Arbeitsrecht von besonderer Wichtigkeit. Kaum eine Angst treibt die Menschen so sehr um, wie die Angst ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Sonderzivilrecht der Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht ist das Sonderzivilrecht der Arbeitnehmer. Es soll den Arbeitnehmer nach dem Willen des Gesetzes schützen. Der beabsichtigte Schutz geht in drei Richtungen:

  1. Schutz vor willkürlichem Verlust des Arbeitsverhältnisses (z.B. durch die Regelungen des KSchG)
  2. Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Arbeit (z.B. durch das gesamte Arbeitsschutzrecht)
  3. Schutz vor Ungleichbehandlung (z.B durch das AGG)

Arbeitnehmerschutzgedanke

Der Schutzgedanke resultiert aus dem Umstand, dass der Arbeitnehmer im Vertragsverhältnis mit dem Arbeitgeber die schwächere Partei ist. Denn der Arbeitnehmer unterwirft sich im Arbeitsverhältnis dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dieser gibt nach der Regelung des  § 106 Gewerbeordnung vor, wann der Arbeitnehmer wo was zu tun hat. Ein Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber persönlich abhängig. Diese strukturelle Unterlegenheit versucht das Arbeitsrecht auszugleichen.

Die hier hinterlegten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Fall ist ein Einzelfall und muss individuell geprüft werden. Daher sind die hier zur Verfügung gestellten Informationen nicht als Ersatz einer individuellen Beratung zu verstehen. Dies kann und will ich auf diesem Weg nicht leisten.

Anregungen zu neuen Themen nehme ich gern entgegen! Interaktion mit meinen Mandanten ist mir wichtig. Schreiben Sie mir eine E-Mail!

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