Mit Urteil vom 21. März 2017 (5 K 1594/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung zahlen muss, auch dann steuerfrei (also kein Arbeitslohn) ist, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung…